![]() Allein auf die gesetzlichen Renten kann sich keiner mehr verlassen. Eigentlich sollte der Beitragssatz stabil bleiben Versprochen wurde, dass der in 2001 geltende Beitragssatz von 19,1 Prozent vorerst stabil bleibt - trotz der steigenden Zahl der Rentner. Bis zum Jahr 2020 sollte er unter 20, und bis 2030 unter 22 Prozent bleiben. Wie unlängst bekannt wurde, kann dieses Versprechen nicht eingehalten werden.
Die gesetzliche Rente wird gesenktDamit der Beitragssatz nicht übermäßig steigt, müssen die Renten gesenkt werden. Ab 2011 wird zusätzlich die Berechnungsgrundlage zur Rentenversicherung umgestellt, womit die gesetzliche Rente nochmals sinken wird.
Betriebliche AltersversorgungEiner der wenigen positiven Aspekte der Riester Rente ist: Alle Angestellten haben nun einen Anspruch auf eine geförderte Altersvorsorge über den Arbeitgeber. Mehr dazu erfahren Sie im Kapitel betriebliche Altersversorgung.
Förderung der privaten AltersvorsorgeDer Staat hat erkannt, dass die private Vorsorge unerläßlich geworden ist.
Die Witwenrenten werden gekürztDeshalb wird die private Altersvorsorge nun staatlich gefördert. Wer einen Teil seines Bruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge anlegt, erhält vom Staat entweder einen direkten Zuschuss oder eine Steuerentlastung (die Finanzämter berechnen automatisch die günstigere Variante). Der maximale jährliche Zuschuss beträgt ab 2008 : Mehr dazu erfahren Sie in einem der folgenden Kapitel. Bisher erhalten Witwen 60% von der Rente des verstorbenen Partners.
Erziehungszeiten werden besser angerechnetDiese werden ab 2002 auf 55% herabgesenkt, wenn einer der beiden Partner jünger als 40 Jahre war/ist. Mit der Riester Rente wurden die Zuschläge für Kindererziehungszeiten deutlich verbessert. Gestaffelt nach der Kinderzahl werden sog. "Entgeldpunkte" vergeben. Für das erste Kind gibt es dann einen Rentenanspruch, der zwei "Entgeldpunkten" oder einer zweijährigen Arbeitstätigkeit mit Durchschnittseinkommen entspricht. Für jedes weitere Kind gibt es einen weiteren "Entgeldpunkt".
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