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![]() Eine Direktversicherung über Gehaltsumwandlung birgt im Prinzip kaum Nachteile. Trotzdem sollten Sie die folgenden Dinge beachten: Es ist Ihre Entscheidung - und nicht die Ihres Chefs...
Häufig schlagen die Arbeitgeber nur den eigenen „Haus und Hof Lieferanten” als Versicherungsgesellschaft vor. Meistens wird dann leider nur eine gering verzinste Kapitallebensversicherung angeboten.
Davon raten wir ab. Bestehen Sie darauf, die Vertragsart und Gesellschaft selbst zu
wählen - und sein Sie bei der Auswahl immer besonders kritisch. Denn schließlich ist es Ihr Geld - und vor allem auch Ihre Rente!
Laufzeitbesser etwas länger...
Durch das neue Alterseinkünftegesetz erhalten Sie nun viel höhere Abgabenvorteile. Das bedeutet: Sie müssen auf den kompletten Beitrag zu Ihrer Gehaltsumwandlung überhaupt keine Einkommens- oder Kirchensteuern mehr entrichten und auch keine Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung).
Im Gegenzug aber müssen Sie alle späteren Kapital-Leistungen, egal, ob diese aus lebenslangen Renten oder aus einer einmaligen Auszahlung erfolgen, voll versteuern.
Deshalb sollten Sie den Vertragsablauf Ihrer Gehaltsumwandlung möglichst erst in ein Kalenderjahr legen, nachdem die gesetzliche Altersrente begonnen hat.
Beispiel: Beginn der gesetzlichen Rente ist der 01.08.2030. Die Auszahlung der Gehaltsumwandlung sollte dann frühestens der 01.01.2031 erfolgen. Wenn Sie ohnehin vorhaben, sich das spätere Kapital peu à peu, also in Form einer lebenslangen Rente auszahlen zu lassen, dann ist der Vertragsablauf ziemlich egal.
Denn Rentenzahlungen aus der Gehaltsumwandlung müssen in jedem Fall komplett versteuert werden. Die Zahlungsweise ist mittlerweile egal...
Nach der alten Regelung, die bis 2004 Gültigkeit hatte, konnten Sie die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen vermindern, wenn Sie Ihre Gehaltsumwandlung aus Sondergehältern (Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) bespart haben. Mittlerweile jedoch ist es gleichgültig, ob Sie die Gehaltsumwandlung jährlich oder in bequemen monatlichen Raten ansparen:
Die Beitragsfreiheit zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitlosenversicherung erhalten Sie nun in jedem Fall. Jeder Cent, der in Ihre Gehaltsumwandlung fließt, wird zukünftig also frei gestellt von den Sozialabgaben. Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang aber:
Wenn Ihr Brutto-Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung liegt (derzeit 66.000 Euro für die alten und 55.800 Euro für die neuen Bundesländer), kommen Sie leider nicht in den Genuss der Sozialversicherungsersparnis.
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