|
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() Die Direktversicherung über Gehaltsumwandlung gibt es in verschiedenen Formen, welche allein davon abhängig sind, ob und wieviel Ihr Arbeitgeber Ihnen dazu zahlt. Zumindest eins haben alle Formen der Gehaltsumwandlung gemeinsam:
Es wird maximal ein Beitrag von 4.320 EUR pro Jahr vom Staat gefördert.
Ansonsten unterscheiden sie sich lediglich durch die Höhe der Arbeitgeberleistung.
Die Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung :
selbst. Trotzdem ist eine Gehaltsumwandlung auch dann lukrativ - weil Sie damit die volle Steuer- und Abgabenfreiheit auf den Beitrag genießen.
Die gemischte Direktversicherung
Hier würde Ihr Arbeitgeber zumindest einen Teil der Beiträge übernehmen.
Den restlichen Teil finanzieren Sie selbst. Die Direktversicherung ohne Gehaltsumwandlung
In dem Fall würde Ihr Arbeitgeber die vollständigen Beiträge übernehmen.
Steuer- und Sozialversicherungsvorteile können Sie hiermit aber nicht erzielen. Zur Gehaltsumwandlung sind nur Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und auch einige fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen zugelassen.
Zwischen den Versicherungsgesellschaften gibt es jedoch enorme Unterschiede Bei Lebens- und Rentenversicherungen werden die Renditeversprechen oft nicht eingehalten. Besonders fondsgebundene Policen haben grosse Differenzen bei den Kosten und bei der Qualität der angebotenen Investmentfonds.
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||